Umgang mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche
Eine LRS-Diagnose bzw. Lernprozessbeobachtung erfolgt durch den Fachlehrer (Diagnoseinstrument:
Hamburger SchreibProbe; verbindlich in Klasse 1 und 2 für die ganze Klasse, in Kl. 3 und 4 bei Bedarf).
Eine Förderung einer LRS-Schwäche erfolgt durch den Fachlehrer in der Klasse entsprechend der Fehleranalyse der Hamburger Schreib Probe (HSP).
Weitere Möglichkeiten der Förderung bei LRS:
LRS-Ambulanz: Ambulante Begleitung/ Förderung auf Zeit, 4-8 Termine bei einem LRS-Lehrer in oder außerhalb der Schule.
Diese Termine finden am Nachmittag zusätzlich zu der normalen Unterrichtszeit statt, jeder Termin dauert ca. 2 Schulstunden.
Rechenschwäche (Dyskalkulie):
Von einer Rechenschwäche kann man sprechen, wenn eine Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten vorliegt, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine eindeutig unangemessene Beschulung erklärbar ist.
Bei Bedarf erfolgt eine Zusammenarbeit mit der Recheninsel Meißenheim in der Friederike-Brion-Grundschule.